news photo

Änderungen im Immigration-Prozess nach Deutschland (eAT)

16-08-2011

Ab dem 1.September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat eingeführt und soll den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass) ablösen. Das Ziel des eAT ist die einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel innerhalb der EU. Der neue elektronische Aufenthaltstitel in Plastikform erhält einen Chip auf dem die Fingerabdrücke und das biometrische Lichtbild des Inhabers gespeichert sind.
Der eAT wird ab einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt und umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Aufenthaltstitel in den Pässen bis zum 31.08.2021 ihre Gültigkeit bewahren. Der neue Aufenthaltstitel in Plastikform wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Dies verursacht eine Wartezeit von vier bis sechs Wochen zwischen der Beantragung und Aushändigung des neuen Dokuments. Dies bedeutet, dass die Angehörigen der privilegierten Staaten nach der visumsfreien Einreise in die Bundesrepublik über keine gültige Arbeitserlaubnis verfügen und bis zur Ausstellung der eAT nicht arbeiten dürfen.[1] 
Die Liste der privilegierten Staaten:
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Süd Korea
  • USA
Daher empfehlen wir bei dringenden Einsätzen die Beantragung eines Arbeitsvisums im Heimatland auch für Nationalitäten, die keiner Visumspflicht unterliegen. Nach der Einreise mit einem Arbeitsvisum darf der Mitarbeiter unverzüglich seine Arbeit aufnehmen.

[1] Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Online zugänglich unter: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/ITDienstleistungen/Angebote/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html